De-minimis-Beihilfe

Das Angebot des Digitalcoaches stellt eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13.12.2023, dar.

Wenn Du das Angebot kostenfrei nutzen willst, darfst Du im Zeitraum von 3 Jahren, inklusives des jeweiligen Angebotes des Digitalcoaches, nicht mehr als 300.000,- € an Beihilfeleistungen erhalten haben. Dies gilt für alle Beihilfeleistungen, nicht nur für die Hilfen durch den Digitalcoach.

Um Dir einen Überblick zu verschaffen welchen Wertansatz die Hilfestellungen durch den Digitalcoach haben, findest Du hier die Ansätze der Beihilfewerte:

Online – Veranstaltungen:

160,- € für Workshops bis zu 2 Stunden (= eine Einheit)

100,- € für Seminare bis zu 2 Stunden.

Präsenz – Veranstaltungen:

210,- € für Workshops bis zu 2 Stunden (= eine Einheit)

160,- € Seminare bis zu 2 Stunden

Individuelle Beratung

220,- € je Stunde

Weitere Informationen zu De-minimis-Beihilfen findest Du auch hier.